Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 09. Juni 2025
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge über Warenlieferung und Leistungen zwischen SANITA systems UG (haftungsbeschränkt), Schützenstraße 9, 12165 Berlin (nachfolgend „Verkäufer"), und Unternehmern, Behörden oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts (§ 14 BGB).
(2) Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn der Verkäufer diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
§ 2 Vertragspartner
Vertragspartner ist:
SANITA systems UG (haftungsbeschränkt)
Geschäftsführung: Tom Herold, Thomas Müller
Amtsgericht Berlin-Charlottenburg HRB 260783
USt‑IdNr. DE366217252
§ 3 Vertragsschluss
(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Lieferung zustande.
(3) Der Kunde garantiert die Richtigkeit seiner übermittelten Kontaktdaten.
§ 4 Preise und Zahlung
(1) Alle Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Versandkosten sind in Produktpreisen inkludiert. Für die Abnahme von großen Mengen ist die Reduzierung von inkludierten Versandkosten ausgeschlossen.
(2) Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen netto fällig.
(3) Verzugszinsen betragen 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz; Mahnkosten behalten wir uns vor.
(4) Aufrechnung oder Zurückbehalt sind nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen möglich.
§ 5 Versandbedingungen via GO! Express
(1) Für SLK‑Produkte erfolgt der Versand ausschließlich mit GO! Express & Logistics Deutschland GmbH, Bonn.
(2) Für den Versand müssen drei empfangsberechtigte Personen mit Titel, Vor- und Nachnamen genannt werden – die Angaben müssen exakt mit dem Ausweis übereinstimmen.
(3) Es werden zwei kostenlose Zustellversuche durchgeführt.
(4) Führt unrichtige oder unvollständige Namensangabe zu einem zweiten Zustellversuch, übernimmt der Kunde die anfallenden Rückversandkosten gemäß GO! Preisliste.
§ 6 Verlust der sicheren Lieferkette
(1) Mit Übergabe des Geräts an eine benannte Person sowie erfolgreicher Identitätsprüfung — dokumentiert durch Unterschrift und Ausweisvergleich — gilt die sichere Lieferkette als beendet und Rücknahme ausgeschlossen.
(2) Ein Versandversuch gilt als erfolgt, sobald Kontakt mit dem Empfänger aufgenommen wurde, auch bei Annahmeverweigerung oder Namensabweichung.
§ 7 Lieferzeit und Teillieferung
(1) Lieferungen erfolgen ab Lager an die angegebene Adresse.
(2) Standardlieferzeit beträgt 3–5 Werktage, sofern nicht anders vereinbart.
(3) Teillieferungen sind zulässig, soweit für Kunden zumutbar.
(4) Lieferverzug berechtigt erst nach schriftlicher Mahnung zu Schadensersatzansprüchen, es sei denn, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit liegt vor.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
(1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers.
(2) Vorbehaltsware darf vom Kunden verarbeitet, jedoch nur in seinem eigenen Namen weiterveräußert werden; dabei erwirbt der Verkäufer Miteigentum am neuen Erzeugnis.
§ 9 Gewährleistung und Mängelhaftung
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen (§§ 434 ff. BGB).
(2) Mängel müssen innerhalb von 7 Werktagen schriftlich gerügt werden.
(3) Der Verkäufer kann nach seiner Wahl Nacherfüllung durch Nachlieferung oder -besserung leisten. Scheitert dies, stehen dem Kunden Minderung oder Rücktritt zu.
(4) Schadensersatz wegen Mangelfolgeschäden ist ausgeschlossen; ausgenommen bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Personenschäden, Garantie oder Produkthaftung.
§ 10 Höhere Gewalt
(1) Keine der Parteien haftet für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag, soweit diese Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung auf Umstände zurückzuführen ist, die sich ihrer zumutbaren Kontrolle entziehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf höhere Gewalt, Handlungen eines Staatsfeindes, Pandemien, Brände, Überschwemmungen, Kriege, zivile Unruhen, Sabotage, Unfälle, Aufstände, Terrorismus, Blockaden, Embargos, Stürme, Explosionen, Arbeitskonflikte, Handlungen von Regierungsorganen, Versagen oder Verzögerung von Dritten oder Regierungsorganen oder die Unfähigkeit, Arbeit, Materialien, Ausrüstung oder Transport zu erhalten.
(2) Jede Partei unternimmt angemessene Anstrengungen, um die Dauer und die Folgen von Leistungsausfällen oder -verzögerungen aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt zu minimieren.
(3) Im Falle höherer Gewalt ist der Verkäufer nicht verpflichtet, Techniker zu Zeiten oder an Orten arbeiten zu lassen, an denen ihre Sicherheit oder Gesundheit gefährdet sein könnte.
§ 11 Haftungsbeschränkung
(1) Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer mit dem Stammkapital der SANITA systems UG (haftungsbeschränkt).
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf typischerweise vorhersehbare Schäden begrenzt.
(3) Der Verkäufer ist gegenüber dem Kunden nicht haftbar für zufällige, direkte, indirekte, spezielle, Folge- oder Strafschadensersatz-Schäden, die sich aus den im Rahmen dieses Vertrages zur Verfügung gestellten Leistungen oder Geräten ergeben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gewinn- oder Einkommensverluste, Nutzungsausfall der Ausrüstung, Datenverlust oder Verlust von Personen oder Eigentum, Kosten für Ersatzgeräte oder andere Kosten, selbst wenn der Verkäufer auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde.
(4) Die kumulative Haftung des Verkäufers ist nur für Verluste oder Schäden, die direkt der Fahrlässigkeit eines Mitarbeiters oder Auftragnehmers des Verkäufers zuzuschreiben sind, auf die Kosten der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands, jedoch nicht mehr als viertausend Euro begrenzt.
(5) Haftungsausschlüsse gelten nicht bei Personenschäden, Garantien oder Produkthaftung.
(6) Wenn eine Inkassomaßnahme von einer der Parteien eingeleitet wird oder wenn sich der Verkäufer gegen eine Handlung des Kunden verteidigen muss, hat der Verkäufer Anspruch auf seine angemessenen Anwaltskosten und Auslagen, die vom Kunden zu zahlen sind.
§ 12 Gewährleistungsausschluss und Drittanbieter
(1) Implizierte Garantien werden vom Verkäufer ausdrücklich ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(2) Ein Auftragnehmer des Verkäufers ist ein Techniker oder Auftragnehmer, der im Namen des Verkäufers arbeitet, vom Verkäufer bezahlt wird und Zugang zum Service-Ticket-Verwaltungssystem des Verkäufers hat. Der Verkäufer ist nicht verantwortlich für die Handlungen anderer Techniker, Auftragnehmer oder Berater, die Dienstleistungen für den Kunden erbringen, die nicht unter seiner Kontrolle und Leitung stehen.
(3) Wenn der Kunde Geräte vom Verkäufer kauft, ist er sich bewusst und erklärt sich damit einverstanden, dass er sich bezüglich aller Abhilfen und Garantien an den Hersteller wendet, und stimmt zu, dass der Verkäufer nicht für das Funktionieren der Geräte verantwortlich ist und keine ausdrücklichen oder impliziten Garantien gegeben hat.
(4) Der Verkäufer ist nicht haftbar für Ansprüche oder Forderungen Dritter gegen den Kunden aufgrund von Fehlern oder Auslassungen, die im Rahmen dieses Vertrages gemacht werden.
§ 13 Versicherungspflicht des Kunden
(1) Der Kunde erklärt sich bereit, eine Haftpflichtversicherung und eine Eigentumsversicherung abzuschließen, die alle Schäden an seinem Netzwerk sowie an allen Kunden des Kunden abdeckt, die durch das Funktionieren des Netzwerks des Kunden oder Übertragungen von seinem Netzwerk nachteilig beeinflusst werden.
(2) Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, zur Absicherung gegen mögliche Schäden aus Cyberangriffen den Abschluss einer Cyberversicherung zu prüfen und gegebenenfalls abzuschließen.
§ 14 Datenschutz
(1) Personenbezogene Daten werden zur Vertragsabwicklung in Übereinstimmung mit unserer Datenschutzerklärung verarbeitet.
(2) Datenübermittlung erfolgt nur aus zwingenden rechtlichen Gründen oder zur Vertragserfüllung.
§ 15 Gerichtsstand und anwendbares Recht
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand ist Berlin Steglitz (AG Charlottenburg), sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
§ 16 Haftungsausschluss für Angriffe und Sicherheitsvorfälle bei Verkauf und Installation einer Firewall
(1) Der Verkäufer und Installateur der Firewall übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch Cyberangriffe, Sicherheitslücken, unautorisierte Zugriffe oder sonstige sicherheitsrelevante Vorfälle entstehen, auch wenn diese trotz der gelieferten und installierten Firewall auftreten. Eine vollständige Sicherheit gegen alle denkbaren Angriffsszenarien kann nicht garantiert werden.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Firewall nach Übergabe und Installation sachgemäß zu betreiben und regelmäßig zu warten, insbesondere notwendige Updates und Sicherheits-Patches zeitnah einzuspielen. Der Kunde trägt die Verantwortung für die sichere Konfiguration und den laufenden Betrieb der Firewall sowie für weitere ergänzende Sicherheitsmaßnahmen.
(3) Der Verkäufer und Installateur haftet nicht für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Datenverluste, die im Zusammenhang mit dem Einsatz der Firewall entstehen.
(4) Der Kunde wird ausdrücklich darauf hingewiesen, zur Absicherung gegen mögliche Schäden aus Cyberangriffen den Abschluss einer Cyberversicherung zu prüfen und gegebenenfalls abzuschließen. Die Firewall dient als technisches Sicherheitsinstrument, ersetzt jedoch keine Versicherung gegen Schadensfälle.