Erstausstattung
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Erstausstattung bestellen (öffnet in neuem Fenster)Allgemeinmedizinische Praxen · Fachärztliche Praxen · Medizinische Versorgungszentren
Neuausstattung oder Wechsel des TI-Anbieters: Wir richten TI-Gateway, Kartenterminals und KIM ein und sorgen dafür, dass E-Rezept, eAU und ePA im Praxisalltag laufen.
Worauf es ankommt
Anwendungen
Welche Anwendungen Sie heute schon nutzen können und welche als Nächstes kommen.
Ausweise
Ohne Ausweise keine TI. Wir begleiten die Anträge bis zur Freischaltung.
Fristen
Die Termine, die Ihre Einrichtung betreffen. Jede Angabe mit Quelle.
1. Oktober 2025
Arztpraxen, Krankenhäuser, Apotheken
1. Januar 2026
Alle mit Konnektor ohne ECC
30. Juni 2026
1. Juli 2026
Verordnende Praxen, Pflegedienste. Technisch laut gematik-Roadmap noch in der Spezifikation
Ab Juli 2026
Zunächst eine Modellregion, Nachweis auch per NFC am Dienstgerät
31. Dezember 2026
Alle mit älterer gSMC-KT
1. Januar 2027
Pflege, Heilmittel, Hebammen, Praxen (jährliche Anpassung)
1. Januar 2027
Verordnende Praxen, Heilmittelerbringer. Technisch laut gematik-Roadmap noch in der Konzeption
1. Juli 2027
Verordnende Praxen, Hilfsmittelerbringer. Technischer Start offen
Ab September 2027
Versicherte mit eGK am eigenen Smartphone oder GesundheitsID
Ende 2030
Alle mit Hardware-Konnektor
Förderung
Die monatliche TI-Pauschale für Vertragsarztpraxen zahlt Ihre Kassenärztliche Vereinigung, 2026 gestaffelt nach Zahl der Ärztinnen und Ärzte. Fehlt der Nachweis einer Anwendung, halbiert sie sich; fehlen mehrere, entfällt sie. Wir prüfen mit Ihnen, was nachgewiesen sein muss.
Bestellen
Den TI-Anschluss bestellen Sie über unseren Partner Telekonnekt. Die Einrichtung und die Begleitung übernehmen wir.
Wechsler-Tarif
Bereitstellung einmalig 499 € netto statt 599 € bei Erstausstattung. Kartenterminal und KIM-Postfach inklusive. Preise des Partnershops, Stand Oktober 2026, netto zzgl. MwSt.
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Ablauf
Bestandsaufnahme
Prozessbegleitung für SMC-B und eHBA
PreCheck
Installation per Fernwartung
Antrag auf die TI-Pauschale
Wissen
Stand der Angaben: Oktober 2026. Fristen und Beträge ändern sich; maßgeblich sind die verlinkten Stellen.
Fragen und Antworten
Ja. Beim TI-Gateway läuft der Konnektor im Rechenzentrum; in der Praxis bleibt ein Zugangsmodul. Wir planen den Wechsel so, dass die Praxis nicht stillsteht.
Die TI-Pauschale halbiert sich. Zusätzlich sieht § 341 Abs. 6 SGB V eine Kürzung der Vergütung um 1 % vor, bis der Nachweis erbracht ist.
Eine Institutionskarte (SMC-B), mindestens einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA), ein E-Health-Kartenterminal, einen TI-Zugang (TI-Gateway oder Konnektor), ein KIM-Postfach und eine Praxis- oder Pflegesoftware mit TI-Modul. Wir prüfen vorab, was davon schon vorhanden ist.
Nach einer Bestandsaufnahme beantragen wir mit Ihnen die Ausweise. Sobald die SMC-B freigeschaltet ist, richten wir den Zugang in einem festen Termin per Fernwartung ein. Einen Vor-Ort-Termin brauchen Sie dafür nicht.
Meistens ja. Wir prüfen die Kompatibilität, konfigurieren das Gerät neu und binden es an. Das Wechsler-Angebot kostet einmalig 99 € netto.
Beratungstermin
Im kostenlosen Erstgespräch prüfen wir, was bei Ihnen schon vorhanden ist, welche Förderung greift und was der Anschluss kostet.