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Allgemeinmedizinische Praxen · Fachärztliche Praxen · Medizinische Versorgungszentren

TI-Anbindung für Arztpraxen und MVZ

Neuausstattung oder Wechsel des TI-Anbieters: Wir richten TI-Gateway, Kartenterminals und KIM ein und sorgen dafür, dass E-Rezept, eAU und ePA im Praxisalltag laufen.

  • AnbindungePA-Nutzung seit 1. Oktober 2025
  • FinanzierungTI-Pauschale ab 263,62 € im Monat über die KV
  • AusweiseeHBA und SMC-B
  • Heute nutzbareRP, ePA, eAU, KIM

Worauf es ankommt

Das gilt für Arztpraxen und MVZ

  • Wechsel vom Hardware-Konnektor auf das TI-Gateway im Rechenzentrum.
  • Vorhandene Kartenterminals prüfen wir auf Kompatibilität und binden sie neu an.
  • Mehrere Standorte und Arbeitsplätze über ein gemeinsames Gateway.

Anwendungen

Was die TI für Arztpraxen und MVZ kann

Welche Anwendungen Sie heute schon nutzen können und welche als Nächstes kommen.

  • eRPHeute nutzbarE-RezeptPflicht für verschreibungspflichtige Arzneimittel seit 2022, für BtM und T-Rezepte laut Gesetz seit Juli 2025.
  • ePAHeute nutzbarPatientenakteNutzung und Befüllung Pflicht seit 1. Oktober 2025. Nach dem Stecken der eGK 90 Tage Zugriff.
  • eAUHeute nutzbarArbeitsunfähigkeitElektronisch an die Kasse, Arbeitgeber rufen sie dort ab.
  • KIMHeute nutzbareArztbriefDer eArztbrief darf nur über KIM verschickt werden.
  • eVOGeplantWeitere VerordnungenHäusliche Krankenpflege und Heilmittel laut Gesetz 2026 und 2027, technisch noch in Vorbereitung.

Ausweise

eHBA und SMC-B: wer sie ausgibt

Ohne Ausweise keine TI. Wir begleiten die Anträge bis zur Freischaltung.

  • eHBAÜber die Landesärztekammer, für Psychotherapeuten über die Psychotherapeutenkammer. Nach der Prüfung gibt es eine Vorgangsnummer, danach die Identifizierung.
  • SMC-BBestellung bei einem gematik-zugelassenen Kartenhersteller, gültig fünf Jahre. Für ein mobiles Kartenterminal ist ein weiterer Praxisausweis nötig.

Fristen

Was wann für Sie gilt

Die Termine, die Ihre Einrichtung betreffen. Jede Angabe mit Quelle.

  1. 1. Oktober 2025

    gilt in Kraft

    ePA-Nutzung im Versorgungsalltag

    Arztpraxen, Krankenhäuser, Apotheken

    Quelle (öffnet in neuem Fenster)

  2. 1. Januar 2026

    gilt in Kraft

    Ältere RSA-Konnektoren ohne TI-Zugang

    Alle mit Konnektor ohne ECC

    Quelle (öffnet in neuem Fenster)

  3. 30. Juni 2026

    gilt in Kraft

    Ende der RSA-Ausweise eHBA und SMC-B

    Alle Karteninhaber

    Quelle (öffnet in neuem Fenster)

  4. 1. Juli 2026

    gilt in Kraft

    Elektronische Verordnung Häusliche Krankenpflege laut Gesetz

    Verordnende Praxen, Pflegedienste. Technisch laut gematik-Roadmap noch in der Spezifikation

    Quelle (öffnet in neuem Fenster)

  5. Ab Juli 2026

    geplantStart offen

    PoPP Stufe 1: Karte vor Ort und beim Hausbesuch

    Zunächst eine Modellregion, Nachweis auch per NFC am Dienstgerät

    Quelle (öffnet in neuem Fenster)

  6. Heute
  7. 31. Dezember 2026

    gilt

    Ende der RSA-Gerätekarte im Kartenterminal

    Alle mit älterer gSMC-KT

    Quelle (öffnet in neuem Fenster)

  8. 1. Januar 2027

    gilt

    Neue TI-Pauschalen, auch für Hebammen

    Pflege, Heilmittel, Hebammen, Praxen (jährliche Anpassung)

    Quelle (öffnet in neuem Fenster)

  9. 1. Januar 2027

    gilt

    Elektronische Verordnung Heilmittel laut Gesetz

    Verordnende Praxen, Heilmittelerbringer. Technisch laut gematik-Roadmap noch in der Konzeption

    Quelle (öffnet in neuem Fenster)

  10. 1. Juli 2027

    gilt

    Elektronische Verordnung Hilfsmittel laut Gesetz

    Verordnende Praxen, Hilfsmittelerbringer. Technischer Start offen

    Quelle (öffnet in neuem Fenster)

  11. Ab September 2027

    geplant

    PoPP Stufe 2: Check-in per Smartphone

    Versicherte mit eGK am eigenen Smartphone oder GesundheitsID

    Quelle (öffnet in neuem Fenster)

  12. Ende 2030

    geplant

    Letzte Einbox-Konnektoren laufen aus

    Alle mit Hardware-Konnektor

    Quelle (öffnet in neuem Fenster)

Förderung

Wer die Kosten trägt

Die monatliche TI-Pauschale für Vertragsarztpraxen zahlt Ihre Kassenärztliche Vereinigung, 2026 gestaffelt nach Zahl der Ärztinnen und Ärzte. Fehlt der Nachweis einer Anwendung, halbiert sie sich; fehlen mehrere, entfällt sie. Wir prüfen mit Ihnen, was nachgewiesen sein muss.

Alles zur TI-Pauschale und Förderung

Bestellen

Direkt im Partnershop bestellen

Den TI-Anschluss bestellen Sie über unseren Partner Telekonnekt. Die Einrichtung und die Begleitung übernehmen wir.

Wechsler-Tarif

Schon angebunden? Wechseln lohnt sich.

Bis zu 700 € Vorteil
  1. 3 Monate199 €im Monat, nettoKürzeste Laufzeit
  2. 12 Monate189 €im Monat, nettostatt 199 €
  3. 24 Monate169 €im Monat, nettostatt 179 €
  4. 36 Monate149 €im Monat, nettostatt 159 €
  5. 60 Monate139 €im Monat, nettostatt 149 €Günstigste Rate

Bereitstellung einmalig 499 € netto statt 599 € bei Erstausstattung. Kartenterminal und KIM-Postfach inklusive. Preise des Partnershops, Stand Oktober 2026, netto zzgl. MwSt.

Zum Wechsler-Angebot (öffnet in neuem Fenster)

Beide Links führen über unseren Partner Telekonnekt und öffnen sich in einem neuen Fenster.

Ablauf

So kommen Sie in die TI

  1. 01

    Bestandsaufnahme

  2. 02

    Prozessbegleitung für SMC-B und eHBA

  3. 03

    PreCheck

  4. 04

    Installation per Fernwartung

  5. 05

    Antrag auf die TI-Pauschale

Ablauf und Komponenten im Detail

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Können wir vom Konnektor auf das TI-Gateway wechseln?

Ja. Beim TI-Gateway läuft der Konnektor im Rechenzentrum; in der Praxis bleibt ein Zugangsmodul. Wir planen den Wechsel so, dass die Praxis nicht stillsteht.

Was passiert, wenn das ePA-Modul fehlt?

Die TI-Pauschale halbiert sich. Zusätzlich sieht § 341 Abs. 6 SGB V eine Kürzung der Vergütung um 1 % vor, bis der Nachweis erbracht ist.

Was brauche ich für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur?

Eine Institutionskarte (SMC-B), mindestens einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA), ein E-Health-Kartenterminal, einen TI-Zugang (TI-Gateway oder Konnektor), ein KIM-Postfach und eine Praxis- oder Pflegesoftware mit TI-Modul. Wir prüfen vorab, was davon schon vorhanden ist.

Wie läuft die Installation ab?

Nach einer Bestandsaufnahme beantragen wir mit Ihnen die Ausweise. Sobald die SMC-B freigeschaltet ist, richten wir den Zugang in einem festen Termin per Fernwartung ein. Einen Vor-Ort-Termin brauchen Sie dafür nicht.

Kann ich mein vorhandenes Kartenterminal weiter nutzen?

Meistens ja. Wir prüfen die Kompatibilität, konfigurieren das Gerät neu und binden es an. Das Wechsler-Angebot kostet einmalig 99 € netto.

Beratungstermin

Klären wir Ihren TI-Anschluss.

Im kostenlosen Erstgespräch prüfen wir, was bei Ihnen schon vorhanden ist, welche Förderung greift und was der Anschluss kostet.