Erstausstattung
Sie sind noch nicht an die TI angebunden und brauchen alles neu.
Erstausstattung bestellen (öffnet in neuem Fenster)Physiotherapie · Ergotherapie · Logopädie · Podologie
Ab dem 1. Oktober 2027 müssen Praxen der Heilmittelerbringer an die Telematikinfrastruktur angebunden sein. Wir übernehmen den kompletten Weg: Ausweise, Kartenterminal, TI-Gateway, KIM und die Einbindung in Ihre Praxissoftware.
299 €
je IK-Nummer, einmalig, netto
Nicht enthalten: der Installationstermin per Fernwartung, abgerechnet nach Aufwand mit 35 € netto je angefangene 15 Minuten.
Worauf es ankommt
Anwendungen
Welche Anwendungen Sie heute schon nutzen können und welche als Nächstes kommen.
Ausweise
Ohne Ausweise keine TI. Wir begleiten die Anträge bis zur Freischaltung.
Fristen
Die Termine, die Ihre Einrichtung betreffen. Jede Angabe mit Quelle.
1. Januar 2026
Alle mit Konnektor ohne ECC
30. Juni 2026
Ab Juli 2026
Zunächst eine Modellregion, Nachweis auch per NFC am Dienstgerät
31. Dezember 2026
Alle mit älterer gSMC-KT
1. Januar 2027
Pflege, Heilmittel, Hebammen, Praxen (jährliche Anpassung)
1. Januar 2027
Verordnende Praxen, Heilmittelerbringer. Technisch laut gematik-Roadmap noch in der Konzeption
Ab September 2027
Versicherte mit eGK am eigenen Smartphone oder GesundheitsID
1. Oktober 2027
Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Podologie
2029
Laut Regierungsentwurf GeDIG, Verfahren läuft
Ende 2030
Alle mit Hardware-Konnektor
Förderung
Monatliche TI-Pauschale der Krankenkassen je IK plus Zuschlag je Mitarbeitendem mit eHBA, quartalsweise ausgezahlt.
Rechtsgrundlage: § 380 Abs. 2 SGB V (Finanzierung)
Stand 2026, berechnet aus der jährlichen Anpassung, ohne Gewähr
Bestellen
Den TI-Anschluss bestellen Sie über unseren Partner Telekonnekt. Die Einrichtung und die Begleitung übernehmen wir.
Wechsler-Tarif
Bereitstellung einmalig 499 € netto. Kartenterminal und KIM-Postfach inklusive. Preise des Partnershops, Stand Oktober 2026, netto zzgl. MwSt.
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Anbieter wechseln (öffnet in neuem Fenster)Beide Links führen über unseren Partner Telekonnekt und öffnen sich in einem neuen Fenster.
Schritt für Schritt erklärt, als PDF, ca. 1 MB.
Ablauf
Bestandsaufnahme
Prozessbegleitung für SMC-B und eHBA
PreCheck
Installation per Fernwartung
Antrag auf die TI-Pauschale
Wissen
Stand der Angaben: Oktober 2026. Fristen und Beträge ändern sich; maßgeblich sind die verlinkten Stellen.
Fragen und Antworten
Praxen der Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Podologie müssen ab dem 1. Oktober 2027 an die Telematikinfrastruktur angebunden sein. Die TI-Pauschale gibt es schon heute – wer früher anbindet, erhält sie entsprechend länger.
Nach § 380 Abs. 2 SGB V zahlen die Krankenkassen eine monatliche TI-Pauschale je Praxis und einen Zuschlag je Mitarbeitendem mit eHBA. Die Pauschale deckt typischerweise TI-Zugang, Kartenterminal und Betrieb ab.
Ja. Die Finanzierungsvereinbarungen gelten für alle Heilmittelerbringer; Ablauf und Komponenten sind gleich.
Die Vereinbarung sieht einen Zuschlag je Mitarbeitendem mit eHBA vor, eine Obergrenze nennt sie nicht. Wer in mehreren Praxen arbeitet, darf den Zuschlag nur einmal beantragen.
Grundsätzlich nein, einer reicht laut eGBR. Die TI-Pauschale ist für beide Standorte möglich.
Ja. Ausnahme laut eGBR: In der Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie sowie der Ernährungstherapie erhalten nur Inhaber oder fachliche Leitungen einen eHBA.
Eine Institutionskarte (SMC-B), mindestens einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA), ein E-Health-Kartenterminal, einen TI-Zugang (TI-Gateway oder Konnektor), ein KIM-Postfach und eine Praxis- oder Pflegesoftware mit TI-Modul. Wir prüfen vorab, was davon schon vorhanden ist.
Nach einer Bestandsaufnahme beantragen wir mit Ihnen die Ausweise. Sobald die SMC-B freigeschaltet ist, richten wir den Zugang in einem festen Termin per Fernwartung ein. Einen Vor-Ort-Termin brauchen Sie dafür nicht.
Meistens ja. Wir prüfen die Kompatibilität, konfigurieren das Gerät neu und binden es an. Das Wechsler-Angebot kostet einmalig 99 € netto.
Beratungstermin
Im kostenlosen Erstgespräch prüfen wir, was bei Ihnen schon vorhanden ist, welche Förderung greift und was der Anschluss kostet.