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SANITA systemsIT, die heilt.

Physiotherapie · Ergotherapie · Logopädie · Podologie

TI-Anbindung für Heilmittelerbringer

Ab dem 1. Oktober 2027 müssen Praxen der Heilmittelerbringer an die Telematikinfrastruktur angebunden sein. Wir übernehmen den kompletten Weg: Ausweise, Kartenterminal, TI-Gateway, KIM und die Einbindung in Ihre Praxissoftware.

  • AnbindungPflicht ab 1. Oktober 2027
  • FinanzierungTI-Pauschale 213,75 € im Monat + je eHBA
  • AusweiseeHBA und SMC-B
  • Heute nutzbarKIM, ePA
Neukunden-AngebotHeilmittel

Startklar für die TI.Zum Festpreis.

299 €

je IK-Nummer, einmalig, netto

  • ProzessbegleitungWir begleiten die Anträge für SMC-B und, wo nötig, eHBA von der Vorgangsnummer bis zur Freischaltung.
  • PreCheckTechnische Vorprüfung von Rechner, Netzwerk und Software, damit der Installationstag sitzt.
  • Antrag auf FörderungWir stellen mit Ihnen den Antrag auf die TI-Pauschale bzw. die Erstattung Ihrer Kosten, sobald das Verfahren für Ihre Gruppe steht.

Nicht enthalten: der Installationstermin per Fernwartung, abgerechnet nach Aufwand mit 35 € netto je angefangene 15 Minuten.

Worauf es ankommt

Das gilt für Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Podologie

  • eHBA für Therapeutinnen und Therapeuten, SMC-B für die Praxis.
  • KIM für Verordnungen und Befunde im Austausch mit Arztpraxen.
  • Vorbereitet für die elektronische Verordnung und die ePA.

Anwendungen

Was die TI für Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Podologie kann

Welche Anwendungen Sie heute schon nutzen können und welche als Nächstes kommen.

  • KIMHeute nutzbarSichere PostPflicht für die TI-Pauschale. Rückfragen und Berichte an verordnende Praxen ohne Fax.
  • ePAHeute nutzbarPatientenakteZugelassene Heilmittelerbringer lesen große Teile der ePA und stellen Daten aus der eigenen Behandlung ein.
  • eVOGeplantHeilmittelverordnungLaut Gesetz elektronisch ab 1. Januar 2027. Technisch führt die gematik sie noch in der Konzeption.
  • PoPPStartet baldVersorgungsnachweisStufe 1 ab Juli 2026 in einer Modellregion, Stufe 2 mit Check-in per Smartphone ab September 2027.
  • TIMGeplantTI-MessengerFür Rückfragen an verordnende Praxen vorgesehen. Ein Starttermin steht noch nicht fest.

Ausweise

eHBA und SMC-B: wer sie ausgibt

Ohne Ausweise keine TI. Wir begleiten die Anträge bis zur Freischaltung.

  • eHBAVom eGBR. Für den Antrag brauchen Sie die Berufsurkunde in digitaler Form und eine BundID. Gültig grundsätzlich fünf Jahre.
  • SMC-BVom eGBR als Betriebsstätte Ihrer Praxis. Sie brauchen IK-Nummer und eHBA-Nummer, ggf. einen Vertretungsnachweis. Das eGBR verlangt je Antrag 40 € Gebühr, dazu kommt der Preis des Kartenanbieters.

Fristen

Was wann für Sie gilt

Die Termine, die Ihre Einrichtung betreffen. Jede Angabe mit Quelle.

  1. 1. Januar 2026

    gilt in Kraft

    Ältere RSA-Konnektoren ohne TI-Zugang

    Alle mit Konnektor ohne ECC

    Quelle (öffnet in neuem Fenster)

  2. 30. Juni 2026

    gilt in Kraft

    Ende der RSA-Ausweise eHBA und SMC-B

    Alle Karteninhaber

    Quelle (öffnet in neuem Fenster)

  3. Ab Juli 2026

    geplantStart offen

    PoPP Stufe 1: Karte vor Ort und beim Hausbesuch

    Zunächst eine Modellregion, Nachweis auch per NFC am Dienstgerät

    Quelle (öffnet in neuem Fenster)

  4. Heute
  5. 31. Dezember 2026

    gilt

    Ende der RSA-Gerätekarte im Kartenterminal

    Alle mit älterer gSMC-KT

    Quelle (öffnet in neuem Fenster)

  6. 1. Januar 2027

    gilt

    Neue TI-Pauschalen, auch für Hebammen

    Pflege, Heilmittel, Hebammen, Praxen (jährliche Anpassung)

    Quelle (öffnet in neuem Fenster)

  7. 1. Januar 2027

    gilt

    Elektronische Verordnung Heilmittel laut Gesetz

    Verordnende Praxen, Heilmittelerbringer. Technisch laut gematik-Roadmap noch in der Konzeption

    Quelle (öffnet in neuem Fenster)

  8. Ab September 2027

    geplant

    PoPP Stufe 2: Check-in per Smartphone

    Versicherte mit eGK am eigenen Smartphone oder GesundheitsID

    Quelle (öffnet in neuem Fenster)

  9. 1. Oktober 2027

    gilt

    TI-Anschluss Pflicht für Heilmittel

    Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Podologie

    Quelle (öffnet in neuem Fenster)

  10. 2029

    Gesetzentwurf

    Verpflichtende eVO für Heilmittel

    Laut Regierungsentwurf GeDIG, Verfahren läuft

    Quelle (öffnet in neuem Fenster)

  11. Ende 2030

    geplant

    Letzte Einbox-Konnektoren laufen aus

    Alle mit Hardware-Konnektor

    Quelle (öffnet in neuem Fenster)

Förderung

Wer die Kosten trägt

Monatliche TI-Pauschale der Krankenkassen je IK plus Zuschlag je Mitarbeitendem mit eHBA, quartalsweise ausgezahlt.

Rechtsgrundlage: § 380 Abs. 2 SGB V (Finanzierung)

Alles zur TI-Pauschale und Förderung

Grundpauschale je Monat
213,75 €
Zuschlag je eHBA und Monat
7,99 €

Stand 2026, berechnet aus der jährlichen Anpassung, ohne Gewähr

Bestellen

Direkt im Partnershop bestellen

Den TI-Anschluss bestellen Sie über unseren Partner Telekonnekt. Die Einrichtung und die Begleitung übernehmen wir.

Wechsler-Tarif

Schon angebunden? Wechseln lohnt sich.

Bis zu 600 € Vorteil
  1. 3 Monate199 €im Monat, nettoKürzeste Laufzeit
  2. 12 Monate189 €im Monat, nettostatt 199 €
  3. 24 Monate159 €im Monat, nettostatt 169 €
  4. 36 Monate139 €im Monat, nettostatt 149 €
  5. 60 Monate129 €im Monat, nettostatt 139 €Günstigste Rate

Bereitstellung einmalig 499 € netto. Kartenterminal und KIM-Postfach inklusive. Preise des Partnershops, Stand Oktober 2026, netto zzgl. MwSt.

Zum Wechsler-Angebot (öffnet in neuem Fenster)

Beide Links führen über unseren Partner Telekonnekt und öffnen sich in einem neuen Fenster.

Leitfaden zur TI-Anbindung

Schritt für Schritt erklärt, als PDF, ca. 1 MB.

Leitfaden herunterladen (PDF)

Ablauf

So kommen Sie in die TI

  1. 01

    Bestandsaufnahme

  2. 02

    Prozessbegleitung für SMC-B und eHBA

  3. 03

    PreCheck

  4. 04

    Installation per Fernwartung

  5. 05

    Antrag auf die TI-Pauschale

Ablauf und Komponenten im Detail

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Ab wann ist die TI-Anbindung für Heilmittelerbringer Pflicht?

Praxen der Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Podologie müssen ab dem 1. Oktober 2027 an die Telematikinfrastruktur angebunden sein. Die TI-Pauschale gibt es schon heute – wer früher anbindet, erhält sie entsprechend länger.

Welche Förderung gibt es für Heilmittelerbringer?

Nach § 380 Abs. 2 SGB V zahlen die Krankenkassen eine monatliche TI-Pauschale je Praxis und einen Zuschlag je Mitarbeitendem mit eHBA. Die Pauschale deckt typischerweise TI-Zugang, Kartenterminal und Betrieb ab.

Gilt das auch für Ergotherapie, Logopädie und Podologie?

Ja. Die Finanzierungsvereinbarungen gelten für alle Heilmittelerbringer; Ablauf und Komponenten sind gleich.

Wie hoch ist der Zuschlag, wenn mehrere Therapeutinnen einen eHBA haben?

Die Vereinbarung sieht einen Zuschlag je Mitarbeitendem mit eHBA vor, eine Obergrenze nennt sie nicht. Wer in mehreren Praxen arbeitet, darf den Zuschlag nur einmal beantragen.

Zwei Standorte mit eigenen Verträgen: Brauche ich zwei eHBA?

Grundsätzlich nein, einer reicht laut eGBR. Die TI-Pauschale ist für beide Standorte möglich.

Bekommen auch angestellte Therapeutinnen einen eHBA?

Ja. Ausnahme laut eGBR: In der Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie sowie der Ernährungstherapie erhalten nur Inhaber oder fachliche Leitungen einen eHBA.

Was brauche ich für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur?

Eine Institutionskarte (SMC-B), mindestens einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA), ein E-Health-Kartenterminal, einen TI-Zugang (TI-Gateway oder Konnektor), ein KIM-Postfach und eine Praxis- oder Pflegesoftware mit TI-Modul. Wir prüfen vorab, was davon schon vorhanden ist.

Wie läuft die Installation ab?

Nach einer Bestandsaufnahme beantragen wir mit Ihnen die Ausweise. Sobald die SMC-B freigeschaltet ist, richten wir den Zugang in einem festen Termin per Fernwartung ein. Einen Vor-Ort-Termin brauchen Sie dafür nicht.

Kann ich mein vorhandenes Kartenterminal weiter nutzen?

Meistens ja. Wir prüfen die Kompatibilität, konfigurieren das Gerät neu und binden es an. Das Wechsler-Angebot kostet einmalig 99 € netto.

Beratungstermin

Klären wir Ihren TI-Anschluss.

Im kostenlosen Erstgespräch prüfen wir, was bei Ihnen schon vorhanden ist, welche Förderung greift und was der Anschluss kostet.