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Ambulante Pflegedienste · Stationäre Pflegeeinrichtungen · Intensivpflege

TI-Anbindung für Pflegedienste

Seit dem 1. Juli 2025 müssen ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen an die Telematikinfrastruktur angebunden sein. Wir richten Ihren Anschluss ein, begleiten die Beantragung von SMC-B und eHBA und stellen den Antrag auf die TI-Pauschale mit Ihnen.

  • AnbindungPflicht seit 1. Juli 2025
  • FinanzierungTI-Pauschale 213,75 € im Monat + je eHBA
  • AusweiseeHBA und SMC-B
  • Heute nutzbarKIM, ePA
Neukunden-AngebotPflege

Startklar für die TI.Zum Festpreis.

299 €

je IK-Nummer, einmalig, netto

  • ProzessbegleitungWir begleiten die Anträge für SMC-B und, wo nötig, eHBA von der Vorgangsnummer bis zur Freischaltung.
  • PreCheckTechnische Vorprüfung von Rechner, Netzwerk und Software, damit der Installationstag sitzt.
  • Antrag auf FörderungWir stellen mit Ihnen den Antrag auf die TI-Pauschale bzw. die Erstattung Ihrer Kosten, sobald das Verfahren für Ihre Gruppe steht.

Nicht enthalten: der Installationstermin per Fernwartung, abgerechnet nach Aufwand mit 35 € netto je angefangene 15 Minuten.

Worauf es ankommt

Das gilt für Pflegedienste und Pflegeeinrichtungen

  • Mindestens ein eHBA je Einrichtung, wir empfehlen zwei – fällt eine Person aus, bleibt die Einrichtung handlungsfähig.
  • KIM für den Austausch mit Ärzten, Kliniken und Kassen, eingebunden in Ihre Pflegesoftware.
  • Installation aus der Ferne; Ihre Pflegesoftware muss das TI-Modul des Herstellers freigeschaltet haben.
  • Auf der Tour: Mit PoPP soll der Versorgungsnachweis beim Hausbesuch künftig per NFC am Dienstgerät gelingen, ohne mobiles Kartenterminal. Der Start erfolgt schrittweise.

Anwendungen

Was die TI für Pflegedienste und Pflegeeinrichtungen kann

Welche Anwendungen Sie heute schon nutzen können und welche als Nächstes kommen.

  • KIMHeute nutzbarSichere PostPflicht für die TI-Pauschale. KIM-Adressen werden je Einrichtung angelegt, nicht je Person.
  • ePAHeute nutzbarPatientenaktePflegefachpersonen lesen die ePA und verarbeiten Daten aus der pflegerischen Versorgung. Der Zugriff gilt standardmäßig 90 Tage.
  • eVOStartet baldVerordnung Häusliche KrankenpflegeLaut Gesetz elektronisch ab 1. Juli 2026. Technisch führt die gematik sie noch in der Spezifikation.
  • PoPPStartet baldVersorgungsnachweisStufe 1 ab Juli 2026 in einer Modellregion, Karte auch im Standard-Kartenleser.
  • TIMGeplantTI-MessengerFür Abstimmungen mit Praxen und Kliniken vorgesehen. Ein Starttermin für die Pflege steht noch nicht fest.

Ausweise

eHBA und SMC-B: wer sie ausgibt

Ohne Ausweise keine TI. Wir begleiten die Anträge bis zur Freischaltung.

  • eHBAVom eGBR. Für den Antrag brauchen Sie die Berufsurkunde in digitaler Form und eine BundID. Gültig grundsätzlich fünf Jahre.
  • SMC-BVom eGBR als Betriebsstätte der Gesundheits-, Kranken- und Altenpflege. Sie brauchen IK-Nummer und eHBA-Nummer, ggf. einen Vertretungsnachweis. Das eGBR verlangt je Antrag 40 € Gebühr, dazu kommt der Preis des Kartenanbieters.

Fristen

Was wann für Sie gilt

Die Termine, die Ihre Einrichtung betreffen. Jede Angabe mit Quelle.

  1. 1. Juli 2025

    gilt in Kraft

    TI-Anschluss Pflicht in der Pflege

    Pflegeeinrichtungen, Häusliche Krankenpflege, Intensivpflege

    Quelle (öffnet in neuem Fenster)

  2. 1. Januar 2026

    gilt in Kraft

    Ältere RSA-Konnektoren ohne TI-Zugang

    Alle mit Konnektor ohne ECC

    Quelle (öffnet in neuem Fenster)

  3. 30. Juni 2026

    gilt in Kraft

    Ende der RSA-Ausweise eHBA und SMC-B

    Alle Karteninhaber

    Quelle (öffnet in neuem Fenster)

  4. 1. Juli 2026

    gilt in Kraft

    Elektronische Verordnung Häusliche Krankenpflege laut Gesetz

    Verordnende Praxen, Pflegedienste. Technisch laut gematik-Roadmap noch in der Spezifikation

    Quelle (öffnet in neuem Fenster)

  5. Ab Juli 2026

    geplantStart offen

    PoPP Stufe 1: Karte vor Ort und beim Hausbesuch

    Zunächst eine Modellregion, Nachweis auch per NFC am Dienstgerät

    Quelle (öffnet in neuem Fenster)

  6. Heute
  7. 31. Dezember 2026

    gilt

    Ende der RSA-Gerätekarte im Kartenterminal

    Alle mit älterer gSMC-KT

    Quelle (öffnet in neuem Fenster)

  8. 1. Januar 2027

    gilt

    Neue TI-Pauschalen, auch für Hebammen

    Pflege, Heilmittel, Hebammen, Praxen (jährliche Anpassung)

    Quelle (öffnet in neuem Fenster)

  9. Ab September 2027

    geplant

    PoPP Stufe 2: Check-in per Smartphone

    Versicherte mit eGK am eigenen Smartphone oder GesundheitsID

    Quelle (öffnet in neuem Fenster)

  10. Ende 2030

    geplant

    Letzte Einbox-Konnektoren laufen aus

    Alle mit Hardware-Konnektor

    Quelle (öffnet in neuem Fenster)

Förderung

Wer die Kosten trägt

Monatliche TI-Pauschale der Pflegekassen: Grundpauschale je Einrichtung plus Zuschlag je eHBA, quartalsweise rückwirkend ab dem Installationsdatum.

Rechtsgrundlage: § 106b SGB XI (Finanzierung), § 341 Abs. 8 SGB V (Anbindungspflicht)

Alles zur TI-Pauschale und Förderung

Grundpauschale je Monat
213,75 €
Zuschlag je eHBA und Monat
7,99 €

Stand 2026, berechnet aus der jährlichen Anpassung, ohne Gewähr

Bestellen

Direkt im Partnershop bestellen

Den TI-Anschluss bestellen Sie über unseren Partner Telekonnekt. Die Einrichtung und die Begleitung übernehmen wir.

Wechsler-Tarif

Schon angebunden? Wechseln lohnt sich.

  1. 3 Monate199 €im Monat, nettoKürzeste Laufzeit
  2. 12 Monate189 €im Monat, netto
  3. 24 Monate159 €im Monat, netto
  4. 36 Monate139 €im Monat, netto
  5. 60 Monate129 €im Monat, nettoGünstigste Rate

Bereitstellung einmalig 499 € netto. Kartenterminal und KIM-Postfach inklusive. Preise des Partnershops, Stand Oktober 2026, netto zzgl. MwSt.

Zum Wechsler-Angebot (öffnet in neuem Fenster)

Beide Links führen über unseren Partner Telekonnekt und öffnen sich in einem neuen Fenster.

Leitfaden zur TI-Anbindung

Schritt für Schritt erklärt, als PDF, ca. 1 MB.

Leitfaden herunterladen (PDF)

Ablauf

So kommen Sie in die TI

  1. 01

    Bestandsaufnahme

  2. 02

    Prozessbegleitung für SMC-B und eHBA

  3. 03

    PreCheck

  4. 04

    Installation per Fernwartung

  5. 05

    Antrag auf die TI-Pauschale

Ablauf und Komponenten im Detail

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Ist die TI-Anbindung für Pflegedienste Pflicht?

Ja. Ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen müssen seit dem 1. Juli 2025 an die Telematikinfrastruktur angebunden sein (§ 341 Abs. 8 SGB V).

Wie viele eHBA braucht ein Pflegedienst?

Mindestens einen. Wir empfehlen zwei, damit KIM-Nachrichten und Signaturen auch bei Urlaub oder Krankheit möglich bleiben. Für bis zu zwei eHBA erhöht sich außerdem die monatliche TI-Pauschale um je einen Zuschlag.

Wer zahlt den TI-Anschluss in der Pflege?

Die Pflegekassen zahlen nach § 106b SGB XI eine monatliche TI-Pauschale. Sie wird im Antragsportal des GKV-Spitzenverbands beantragt und quartalsweise rückwirkend ab Installationsdatum ausgezahlt. Wir unterstützen Sie beim Antrag.

Braucht jede Pflegefachkraft einen eHBA?

Nein. Laut gematik reicht ein eHBA je Einrichtung. Ein Träger mit mehreren Einrichtungen kann mit einem eHBA mehrere SMC-B beantragen.

Wird die TI-Pauschale rückwirkend gezahlt, wenn der Nachweis später kommt?

Nein. Wird der Nachweis nicht fristgerecht erbracht, zahlen die Kassen nicht rückwirkend. Deshalb stellen wir den Antrag mit Ihnen direkt nach der Installation.

Was brauche ich für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur?

Eine Institutionskarte (SMC-B), mindestens einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA), ein E-Health-Kartenterminal, einen TI-Zugang (TI-Gateway oder Konnektor), ein KIM-Postfach und eine Praxis- oder Pflegesoftware mit TI-Modul. Wir prüfen vorab, was davon schon vorhanden ist.

Wie läuft die Installation ab?

Nach einer Bestandsaufnahme beantragen wir mit Ihnen die Ausweise. Sobald die SMC-B freigeschaltet ist, richten wir den Zugang in einem festen Termin per Fernwartung ein. Einen Vor-Ort-Termin brauchen Sie dafür nicht.

Kann ich mein vorhandenes Kartenterminal weiter nutzen?

Meistens ja. Wir prüfen die Kompatibilität, konfigurieren das Gerät neu und binden es an. Das Wechsler-Angebot kostet einmalig 99 € netto.

Beratungstermin

Klären wir Ihren TI-Anschluss.

Im kostenlosen Erstgespräch prüfen wir, was bei Ihnen schon vorhanden ist, welche Förderung greift und was der Anschluss kostet.