Erstausstattung
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Erstausstattung bestellen (öffnet in neuem Fenster)Ambulante Pflegedienste · Stationäre Pflegeeinrichtungen · Intensivpflege
Seit dem 1. Juli 2025 müssen ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen an die Telematikinfrastruktur angebunden sein. Wir richten Ihren Anschluss ein, begleiten die Beantragung von SMC-B und eHBA und stellen den Antrag auf die TI-Pauschale mit Ihnen.
299 €
je IK-Nummer, einmalig, netto
Nicht enthalten: der Installationstermin per Fernwartung, abgerechnet nach Aufwand mit 35 € netto je angefangene 15 Minuten.
Worauf es ankommt
Anwendungen
Welche Anwendungen Sie heute schon nutzen können und welche als Nächstes kommen.
Ausweise
Ohne Ausweise keine TI. Wir begleiten die Anträge bis zur Freischaltung.
Fristen
Die Termine, die Ihre Einrichtung betreffen. Jede Angabe mit Quelle.
1. Juli 2025
Pflegeeinrichtungen, Häusliche Krankenpflege, Intensivpflege
1. Januar 2026
Alle mit Konnektor ohne ECC
30. Juni 2026
1. Juli 2026
Verordnende Praxen, Pflegedienste. Technisch laut gematik-Roadmap noch in der Spezifikation
Ab Juli 2026
Zunächst eine Modellregion, Nachweis auch per NFC am Dienstgerät
31. Dezember 2026
Alle mit älterer gSMC-KT
1. Januar 2027
Pflege, Heilmittel, Hebammen, Praxen (jährliche Anpassung)
Ab September 2027
Versicherte mit eGK am eigenen Smartphone oder GesundheitsID
Ende 2030
Alle mit Hardware-Konnektor
Förderung
Monatliche TI-Pauschale der Pflegekassen: Grundpauschale je Einrichtung plus Zuschlag je eHBA, quartalsweise rückwirkend ab dem Installationsdatum.
Rechtsgrundlage: § 106b SGB XI (Finanzierung), § 341 Abs. 8 SGB V (Anbindungspflicht)
Stand 2026, berechnet aus der jährlichen Anpassung, ohne Gewähr
Bestellen
Den TI-Anschluss bestellen Sie über unseren Partner Telekonnekt. Die Einrichtung und die Begleitung übernehmen wir.
Wechsler-Tarif
Bereitstellung einmalig 499 € netto. Kartenterminal und KIM-Postfach inklusive. Preise des Partnershops, Stand Oktober 2026, netto zzgl. MwSt.
Zum Wechsler-Angebot (öffnet in neuem Fenster)Sie sind noch nicht an die TI angebunden und brauchen alles neu.
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Anbieter wechseln (öffnet in neuem Fenster)Beide Links führen über unseren Partner Telekonnekt und öffnen sich in einem neuen Fenster.
Schritt für Schritt erklärt, als PDF, ca. 1 MB.
Ablauf
Bestandsaufnahme
Prozessbegleitung für SMC-B und eHBA
PreCheck
Installation per Fernwartung
Antrag auf die TI-Pauschale
Wissen
Stand der Angaben: Oktober 2026. Fristen und Beträge ändern sich; maßgeblich sind die verlinkten Stellen.
Fragen und Antworten
Ja. Ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen müssen seit dem 1. Juli 2025 an die Telematikinfrastruktur angebunden sein (§ 341 Abs. 8 SGB V).
Mindestens einen. Wir empfehlen zwei, damit KIM-Nachrichten und Signaturen auch bei Urlaub oder Krankheit möglich bleiben. Für bis zu zwei eHBA erhöht sich außerdem die monatliche TI-Pauschale um je einen Zuschlag.
Die Pflegekassen zahlen nach § 106b SGB XI eine monatliche TI-Pauschale. Sie wird im Antragsportal des GKV-Spitzenverbands beantragt und quartalsweise rückwirkend ab Installationsdatum ausgezahlt. Wir unterstützen Sie beim Antrag.
Nein. Laut gematik reicht ein eHBA je Einrichtung. Ein Träger mit mehreren Einrichtungen kann mit einem eHBA mehrere SMC-B beantragen.
Nein. Wird der Nachweis nicht fristgerecht erbracht, zahlen die Kassen nicht rückwirkend. Deshalb stellen wir den Antrag mit Ihnen direkt nach der Installation.
Eine Institutionskarte (SMC-B), mindestens einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA), ein E-Health-Kartenterminal, einen TI-Zugang (TI-Gateway oder Konnektor), ein KIM-Postfach und eine Praxis- oder Pflegesoftware mit TI-Modul. Wir prüfen vorab, was davon schon vorhanden ist.
Nach einer Bestandsaufnahme beantragen wir mit Ihnen die Ausweise. Sobald die SMC-B freigeschaltet ist, richten wir den Zugang in einem festen Termin per Fernwartung ein. Einen Vor-Ort-Termin brauchen Sie dafür nicht.
Meistens ja. Wir prüfen die Kompatibilität, konfigurieren das Gerät neu und binden es an. Das Wechsler-Angebot kostet einmalig 99 € netto.
Beratungstermin
Im kostenlosen Erstgespräch prüfen wir, was bei Ihnen schon vorhanden ist, welche Förderung greift und was der Anschluss kostet.