Erstausstattung
Sie sind noch nicht an die TI angebunden und brauchen alles neu.
Erstausstattung bestellen (öffnet in neuem Fenster)Freiberufliche Hebammen · Geburtshäuser · Hebammengeleitete Einrichtungen
Für Hebammen ist die TI-Anbindung freiwillig, aber sie lohnt sich: Sie dürfen die ePA nutzen, auch für den E-Mutterpass, und kommunizieren per KIM mit Praxen und Kliniken. Mit PoPP wird die TI im Wochenbett und beim Hausbesuch künftig deutlich einfacher.
299 €
je IK-Nummer, einmalig, netto
Nicht enthalten: der Installationstermin per Fernwartung, abgerechnet nach Aufwand mit 35 € netto je angefangene 15 Minuten.
Worauf es ankommt
Anwendungen
Welche Anwendungen Sie heute schon nutzen können und welche als Nächstes kommen.
Ausweise
Ohne Ausweise keine TI. Wir begleiten die Anträge bis zur Freischaltung.
Fristen
Die Termine, die Ihre Einrichtung betreffen. Jede Angabe mit Quelle.
1. Januar 2026
Alle mit Konnektor ohne ECC
30. Juni 2026
Ab Juli 2026
Zunächst eine Modellregion, Nachweis auch per NFC am Dienstgerät
31. Dezember 2026
Alle mit älterer gSMC-KT
1. Januar 2027
Pflege, Heilmittel, Hebammen, Praxen (jährliche Anpassung)
Ab September 2027
Versicherte mit eGK am eigenen Smartphone oder GesundheitsID
Ende 2030
Alle mit Hardware-Konnektor
Förderung
Die Kosten für Einrichtung und Betrieb der TI werden nach § 380 SGB V erstattet, für Hebammen seit Juli 2021. Die monatlichen Pauschalen werden jeweils zum 1. Januar angepasst. Ab dem 1. Januar 2027 nennt eine Anbieterübersicht vorläufig 226,61 € im Monat für einzeln tätige Hebammen; für hebammengeleitete Einrichtungen sind die Beträge nach Geburten gestaffelt. Die Bestätigung durch den GKV-Spitzenverband steht noch aus.
Rechtsgrundlage: § 380 SGB V (Erstattung), § 352 Nr. 13 SGB V (Zugriff auf die ePA)
Bestellen
Den TI-Anschluss bestellen Sie über unseren Partner Telekonnekt. Die Einrichtung und die Begleitung übernehmen wir.
Wechsler-Tarif
Bereitstellung einmalig 499 € netto. Kartenterminal und KIM-Postfach inklusive. Preise des Partnershops, Stand Oktober 2026, netto zzgl. MwSt.
Zum Wechsler-Angebot (öffnet in neuem Fenster)Sie sind noch nicht an die TI angebunden und brauchen alles neu.
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Anbieter wechseln (öffnet in neuem Fenster)Beide Links führen über unseren Partner Telekonnekt und öffnen sich in einem neuen Fenster.
Ablauf
Bestandsaufnahme
Prozessbegleitung für SMC-B und eHBA
PreCheck
Installation per Fernwartung
Antrag auf die TI-Pauschale
Wissen
Stand der Angaben: Oktober 2026. Fristen und Beträge ändern sich; maßgeblich sind die verlinkten Stellen.
Fragen und Antworten
Nein. Anders als Pflege und Heilmittel haben Hebammen nach unserer Prüfung keine gesetzliche Anschlussfrist. Wer sich anschließt, erhält die Kosten nach § 380 SGB V erstattet und darf die ePA nutzen.
Die monatlichen TI-Pauschalen werden zum Jahreswechsel angepasst. Nach einer Anbieterübersicht liegen sie für einzeln tätige Hebammen dann vorläufig bei 226,61 € im Monat. Eine eigene neue Förderung für Hebammen haben wir nicht gefunden. Verbindlich sind die Angaben des GKV-Spitzenverbands.
PoPP ist ein neuer Dienst der TI. Er bestätigt, dass Sie und die Versicherte gerade in einer Versorgungssituation zusammen sind, und öffnet damit den Zugriff etwa auf die ePA. In der ersten Stufe reicht dafür die Gesundheitskarte an einem NFC-fähigen Dienstgerät, später soll auch das Smartphone der Versicherten genügen. Beides ist geplant und startet schrittweise.
Im eGBR-Antrag die „Betriebsstätte der Geburtshilfe“, wenn Sie ein IK der ARGE IK haben.
Notfalldaten und Medikationsplan, ePA und KIM, dazu TI-Zugang, Kartenterminal, eHBA und SMC-B. Fehlt eine Anwendung, wird die Pauschale um die Hälfte gekürzt.
Eine Institutionskarte (SMC-B), mindestens einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA), ein E-Health-Kartenterminal, einen TI-Zugang (TI-Gateway oder Konnektor), ein KIM-Postfach und eine Praxis- oder Pflegesoftware mit TI-Modul. Wir prüfen vorab, was davon schon vorhanden ist.
Der Konnektor ist ein Gerät in Ihren Räumen. Beim TI-Gateway läuft ein Hochleistungs-Konnektor im Rechenzentrum, und vor Ort genügt ein Zugangsmodul. Damit entfällt die Wartung eigener Hardware, und weitere TI-Dienste lassen sich ohne neues Gerät ergänzen.
Für Pflegeeinrichtungen und Heilmittelerbringer zahlen die Kassen eine monatliche TI-Pauschale, für Hebammen werden die Kosten ebenfalls ausgeglichen. Die Pauschale wird im Antragsportal des GKV-Spitzenverbands beantragt und quartalsweise rückwirkend ab Installationsdatum ausgezahlt. Arztpraxen erhalten ihre Pauschale über die Kassenärztliche Vereinigung.
Beratungstermin
Im kostenlosen Erstgespräch prüfen wir, was bei Ihnen schon vorhanden ist, welche Förderung greift und was der Anschluss kostet.