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SANITA systemsIT, die heilt.

Freiberufliche Hebammen · Geburtshäuser · Hebammengeleitete Einrichtungen

TI-Anbindung für Hebammen

Für Hebammen ist die TI-Anbindung freiwillig, aber sie lohnt sich: Sie dürfen die ePA nutzen, auch für den E-Mutterpass, und kommunizieren per KIM mit Praxen und Kliniken. Mit PoPP wird die TI im Wochenbett und beim Hausbesuch künftig deutlich einfacher.

  • AnbindungAnschluss freiwillig
  • FinanzierungKosten werden nach § 380 SGB V erstattet
  • AusweiseeHBA und SMC-B
  • Heute nutzbarePA, KIM, NFDM
Neukunden-AngebotHebammen

Startklar für die TI.Zum Festpreis.

299 €

je IK-Nummer, einmalig, netto

  • ProzessbegleitungWir begleiten die Anträge für SMC-B und, wo nötig, eHBA von der Vorgangsnummer bis zur Freischaltung.
  • PreCheckTechnische Vorprüfung von Rechner, Netzwerk und Software, damit der Installationstag sitzt.
  • Antrag auf FörderungWir stellen mit Ihnen den Antrag auf die TI-Pauschale bzw. die Erstattung Ihrer Kosten, sobald das Verfahren für Ihre Gruppe steht.

Nicht enthalten: der Installationstermin per Fernwartung, abgerechnet nach Aufwand mit 35 € netto je angefangene 15 Minuten.

Worauf es ankommt

Das gilt für Hebammen

  • Keine Anschlusspflicht: Das Gesetz nennt für Hebammen keine Frist. Sie entscheiden, wann der Einstieg passt.
  • ePA mit E-Mutterpass: Hebammen dürfen Daten der Hebammenhilfe und den Mutterpass in der ePA lesen und speichern.
  • PoPP für unterwegs: Der Versorgungsnachweis soll künftig per NFC am Dienstgerät gelingen, später auch per Smartphone der Versicherten. Ein mobiles Kartenterminal wird dafür nicht mehr gebraucht.
  • TI-Gateway statt Hardware-Konnektor, eHBA und SMC-B über das eGBR, KIM für den Austausch mit Praxen und Kliniken.

Anwendungen

Was die TI für Hebammen kann

Welche Anwendungen Sie heute schon nutzen können und welche als Nächstes kommen.

  • ePAHeute nutzbarPatientenakte und E-MutterpassHebammen lesen die ePA und verarbeiten Daten zu Mutterpass und Kinder-Untersuchungsheft aus der Hebammenhilfe.
  • KIMHeute nutzbarSichere PostAustausch mit Frauenarztpraxen und Kliniken. Pflicht für die TI-Pauschale.
  • NFDMHeute nutzbarNotfalldaten und MedikationsplanZusammen mit ePA und KIM Voraussetzung für die TI-Pauschale.
  • PoPPStartet baldVersorgungsnachweisStufe 1 ab Juli 2026 in einer Modellregion, wichtig für den Hausbesuch.
  • TIMGeplantTI-MessengerIst von der Pauschale abgedeckt, aber keine Pflicht. Ein Starttermin steht noch nicht fest.

Ausweise

eHBA und SMC-B: wer sie ausgibt

Ohne Ausweise keine TI. Wir begleiten die Anträge bis zur Freischaltung.

  • eHBAVom eGBR. Für den Antrag brauchen Sie die Berufsurkunde in digitaler Form und eine BundID. Gültig grundsätzlich fünf Jahre.
  • SMC-BVom eGBR als „Betriebsstätte der Geburtshilfe“ (freiberuflich mit IK der ARGE IK). Sie brauchen IK-Nummer und eHBA-Nummer, ggf. einen Vertretungsnachweis. Das eGBR verlangt je Antrag 40 € Gebühr, dazu kommt der Preis des Kartenanbieters.

Fristen

Was wann für Sie gilt

Die Termine, die Ihre Einrichtung betreffen. Jede Angabe mit Quelle.

  1. 1. Januar 2026

    gilt in Kraft

    Ältere RSA-Konnektoren ohne TI-Zugang

    Alle mit Konnektor ohne ECC

    Quelle (öffnet in neuem Fenster)

  2. 30. Juni 2026

    gilt in Kraft

    Ende der RSA-Ausweise eHBA und SMC-B

    Alle Karteninhaber

    Quelle (öffnet in neuem Fenster)

  3. Ab Juli 2026

    geplantStart offen

    PoPP Stufe 1: Karte vor Ort und beim Hausbesuch

    Zunächst eine Modellregion, Nachweis auch per NFC am Dienstgerät

    Quelle (öffnet in neuem Fenster)

  4. Heute
  5. 31. Dezember 2026

    gilt

    Ende der RSA-Gerätekarte im Kartenterminal

    Alle mit älterer gSMC-KT

    Quelle (öffnet in neuem Fenster)

  6. 1. Januar 2027

    gilt

    Neue TI-Pauschalen, auch für Hebammen

    Pflege, Heilmittel, Hebammen, Praxen (jährliche Anpassung)

    Quelle (öffnet in neuem Fenster)

  7. Ab September 2027

    geplant

    PoPP Stufe 2: Check-in per Smartphone

    Versicherte mit eGK am eigenen Smartphone oder GesundheitsID

    Quelle (öffnet in neuem Fenster)

  8. Ende 2030

    geplant

    Letzte Einbox-Konnektoren laufen aus

    Alle mit Hardware-Konnektor

    Quelle (öffnet in neuem Fenster)

Förderung

Wer die Kosten trägt

Die Kosten für Einrichtung und Betrieb der TI werden nach § 380 SGB V erstattet, für Hebammen seit Juli 2021. Die monatlichen Pauschalen werden jeweils zum 1. Januar angepasst. Ab dem 1. Januar 2027 nennt eine Anbieterübersicht vorläufig 226,61 € im Monat für einzeln tätige Hebammen; für hebammengeleitete Einrichtungen sind die Beträge nach Geburten gestaffelt. Die Bestätigung durch den GKV-Spitzenverband steht noch aus.

Rechtsgrundlage: § 380 SGB V (Erstattung), § 352 Nr. 13 SGB V (Zugriff auf die ePA)

Alles zur TI-Pauschale und Förderung

Bestellen

Direkt im Partnershop bestellen

Den TI-Anschluss bestellen Sie über unseren Partner Telekonnekt. Die Einrichtung und die Begleitung übernehmen wir.

Wechsler-Tarif

Schon angebunden? Wechseln lohnt sich.

Bis zu 600 € Vorteil
  1. 3 Monate199 €im Monat, nettoKürzeste Laufzeit
  2. 12 Monate189 €im Monat, nettostatt 199 €
  3. 24 Monate159 €im Monat, nettostatt 169 €
  4. 36 Monate139 €im Monat, nettostatt 149 €
  5. 60 Monate129 €im Monat, nettostatt 139 €Günstigste Rate

Bereitstellung einmalig 499 € netto. Kartenterminal und KIM-Postfach inklusive. Preise des Partnershops, Stand Oktober 2026, netto zzgl. MwSt.

Zum Wechsler-Angebot (öffnet in neuem Fenster)

Beide Links führen über unseren Partner Telekonnekt und öffnen sich in einem neuen Fenster.

Ablauf

So kommen Sie in die TI

  1. 01

    Bestandsaufnahme

  2. 02

    Prozessbegleitung für SMC-B und eHBA

  3. 03

    PreCheck

  4. 04

    Installation per Fernwartung

  5. 05

    Antrag auf die TI-Pauschale

Ablauf und Komponenten im Detail

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Müssen sich Hebammen an die TI anschließen?

Nein. Anders als Pflege und Heilmittel haben Hebammen nach unserer Prüfung keine gesetzliche Anschlussfrist. Wer sich anschließt, erhält die Kosten nach § 380 SGB V erstattet und darf die ePA nutzen.

Was ändert sich zum 1. Januar 2027 bei der Förderung?

Die monatlichen TI-Pauschalen werden zum Jahreswechsel angepasst. Nach einer Anbieterübersicht liegen sie für einzeln tätige Hebammen dann vorläufig bei 226,61 € im Monat. Eine eigene neue Förderung für Hebammen haben wir nicht gefunden. Verbindlich sind die Angaben des GKV-Spitzenverbands.

Was ist PoPP und warum ist das für Hausbesuche wichtig?

PoPP ist ein neuer Dienst der TI. Er bestätigt, dass Sie und die Versicherte gerade in einer Versorgungssituation zusammen sind, und öffnet damit den Zugriff etwa auf die ePA. In der ersten Stufe reicht dafür die Gesundheitskarte an einem NFC-fähigen Dienstgerät, später soll auch das Smartphone der Versicherten genügen. Beides ist geplant und startet schrittweise.

Welche Institutionsart wähle ich als freiberufliche Hebamme?

Im eGBR-Antrag die „Betriebsstätte der Geburtshilfe“, wenn Sie ein IK der ARGE IK haben.

Was muss ich für die TI-Pauschale nachweisen?

Notfalldaten und Medikationsplan, ePA und KIM, dazu TI-Zugang, Kartenterminal, eHBA und SMC-B. Fehlt eine Anwendung, wird die Pauschale um die Hälfte gekürzt.

Was brauche ich für die Anbindung an die Telematikinfrastruktur?

Eine Institutionskarte (SMC-B), mindestens einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA), ein E-Health-Kartenterminal, einen TI-Zugang (TI-Gateway oder Konnektor), ein KIM-Postfach und eine Praxis- oder Pflegesoftware mit TI-Modul. Wir prüfen vorab, was davon schon vorhanden ist.

Was ist der Unterschied zwischen Konnektor und TI-Gateway?

Der Konnektor ist ein Gerät in Ihren Räumen. Beim TI-Gateway läuft ein Hochleistungs-Konnektor im Rechenzentrum, und vor Ort genügt ein Zugangsmodul. Damit entfällt die Wartung eigener Hardware, und weitere TI-Dienste lassen sich ohne neues Gerät ergänzen.

Wer bezahlt den TI-Anschluss?

Für Pflegeeinrichtungen und Heilmittelerbringer zahlen die Kassen eine monatliche TI-Pauschale, für Hebammen werden die Kosten ebenfalls ausgeglichen. Die Pauschale wird im Antragsportal des GKV-Spitzenverbands beantragt und quartalsweise rückwirkend ab Installationsdatum ausgezahlt. Arztpraxen erhalten ihre Pauschale über die Kassenärztliche Vereinigung.

Beratungstermin

Klären wir Ihren TI-Anschluss.

Im kostenlosen Erstgespräch prüfen wir, was bei Ihnen schon vorhanden ist, welche Förderung greift und was der Anschluss kostet.