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TI-Pauschale 2026 und 2027

Stand: Mit KI erstellt

Die Krankenkassen erstatten die laufenden Kosten der TI über eine monatliche Pauschale. Rechtsgrundlage, Höhe und Auszahlungsweg unterscheiden sich je Berufsgruppe. Hier finden Sie die Beträge für 2026 und den Ausblick auf 2027.

01Wofür es die Pauschale gibt

Die TI-Pauschale soll die Kosten des TI-Anschlusses refinanzieren. Sie wird als fester Monatsbetrag gezahlt, unabhängig davon, was Ihr Anschluss im Einzelnen kostet. Ob sie Ihre tatsächlichen Kosten deckt, hängt von Ihrem Anbieter und Ihrer Ausstattung ab.

Welche Pauschale für Sie gilt, hängt von Ihrer Berufsgruppe ab. Pflege, Heilmittel und Hebammen erhalten sie von den Kassen. Arzt- und Psychotherapiepraxen bekommen sie über ihre Kassenärztliche Vereinigung.

02Rechtsgrundlagen je Gruppe

Die Regeln stehen in verschiedenen Gesetzen. Für Ihre Unterlagen ist es hilfreich, die passende Vorschrift zu kennen.

Für Hebammen regelt § 380 SGB V die Erstattung. Eine Anschlussfrist wie für Pflege und Heilmittel nennt § 360 Abs. 8 SGB V für Hebammen nach unserer Prüfung nicht. Den aktuellen Stand sollten Sie im Einzelfall prüfen.

  • Pflegeeinrichtungen: § 106b SGB XI.
  • Heilmittelerbringer: § 380 Abs. 2 SGB V.
  • Hebammen: § 380 SGB V, Kostenerstattung seit 1. Juli 2021.
  • Arzt- und Psychotherapiepraxen: Auszahlung über die Kassenärztliche Vereinigung, Beträge laut KBV.

03Pflege und Heilmittel: Beträge 2026

Für Pflege und Heilmittel gilt 2026 dieselbe Systematik. Sie erhalten 213,75 € Grundpauschale im Monat und zusätzlich 7,99 € je eHBA. Pflegeeinrichtungen erhalten 2 Zuschläge. Heilmittelpraxen erhalten einen Zuschlag je Mitarbeitendem mit eHBA.

Eine Pflegeeinrichtung mit beiden Zuschlägen erhält 2026 damit 229,73 € im Monat.

04Arzt- und Psychotherapiepraxen

Für Praxen richtet sich die Pauschale nach der Zahl der Ärztinnen und Ärzte. Laut KBV gelten 2026 diese Monatsbeträge: bis 3 Ärzte 263,62 €, 4 bis 6 Ärzte 313,52 €, 7 bis 9 Ärzte 359,10 €.

Die volle Pauschale gibt es nur, wenn die Praxis alle geforderten TI-Anwendungen nachweist. Fehlt eine Anwendung, halbiert sich der Betrag. Fehlen mehrere, entfällt die Pauschale.

05Ausblick auf 2027

Für Pflege und Heilmittel nennt eine vorläufige Übersicht ab dem 1. Januar 2027 218,45 € Grundpauschale plus 8,16 € je eHBA. Für einzeln tätige Hebammen nennt dieselbe Übersicht 226,61 € im Monat. Diese Werte sind vorläufig.

§ 106b SGB XI sieht vor, dass die Pauschale für die Pflege neu verhandelt wird. Für Arztpraxen liegen die Beträge für 2027 noch nicht vor. Prüfen Sie die Werte zu Jahresbeginn bei der zuständigen Stelle.

06Antrag und Auszahlung

Pflegeeinrichtungen und Heilmittelerbringer stellen den Antrag im Portal des GKV-Spitzenverbands. Ausgezahlt wird quartalsweise und rückwirkend ab der Installation. Halten Sie dafür Installationsdatum, IK-Nummer und Angaben zu Ihren eHBA bereit.

Arzt- und Psychotherapiepraxen erhalten die Pauschale über die Abrechnung mit ihrer Kassenärztlichen Vereinigung. Welche Nachweise im Einzelnen gefordert sind, teilt die KV mit.

07Rechenbeispiel

Eine Physiotherapiepraxis hat drei Therapeutinnen mit eHBA. Gezahlt wird der Zuschlag je Therapeutin. 2026 ergibt das 213,75 € plus 3 × 7,99 €, also 237,72 € im Monat. Im Quartal sind das 713,16 €, im Jahr 2.852,64 €.

Mit den vorläufigen Werten für 2027 wären es 234,77 € im Monat. Eine Arztpraxis mit zwei Ärzten, der der Nachweis einer Anwendung fehlt, erhält 2026 statt 263,62 € nur 131,81 € im Monat.

SANITA systems übernimmt für Pflege und Heilmittel auf Wunsch den Antrag auf die TI-Pauschale. Ob in Ihrem Fall Besonderheiten gelten, ist im Einzelfall zu prüfen.

Quellen

Angaben ohne Gewähr. Fristen und Beträge ändern sich; maßgeblich sind die verlinkten Stellen.

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