01Warum es einen Nachweis braucht
Wer auf die elektronische Patientenakte (ePA) oder das E-Rezept einer versicherten Person zugreifen will, muss belegen, dass gerade eine Behandlung stattfindet. Heute entsteht dieser Beleg meist beim Stecken der elektronischen Gesundheitskarte (eGK). Dabei wird ein Prüfnachweis aus dem Stammdatenabgleich (VSDM) erzeugt.
Für Praxen mit festem Empfang funktioniert das gut. Bei Hausbesuchen, auf der Pflegetour oder im Wochenbett ist es umständlicher. Dort braucht es heute ein mobiles eHealth-Kartenterminal.
Hier setzt PoPP an. Der Dienst ersetzt den bisherigen Prüfnachweis aus dem VSDM durch einen eigenen Nachweis. Die Spezifikation für die erste Stufe hat die gematik im März 2026 freigegeben.
02So funktioniert der Nachweis
PoPP ist ein zentraler Plattformdienst der TI 2.0. Er stellt einen kryptografisch gesicherten Nachweis aus, ein sogenanntes Token. Dieses Token belegt, dass Einrichtung und versicherte Person in einem Versorgungskontext zusammen sind.
Dafür weisen sich beide Seiten aus. Die Einrichtung meldet sich als Institution an. Die versicherte Person weist sich über ihre eGK oder über ihre GesundheitsID aus.
Mit dem Token greift die Einrichtung dann auf Fachdienste wie ePA oder E-Rezept zu. Der Fachdienst prüft den Nachweis, bevor er Daten freigibt. Jede Fachanwendung legt selbst fest, welchen Nachweis sie in der Fernversorgung verlangt.
- Anmeldung der Einrichtung als Institution
- Ausweis der versicherten Person über eGK oder GesundheitsID
- Ausgabe des gesicherten Nachweises durch den PoPP-Dienst
- Prüfung des Nachweises im Fachdienst vor dem Zugriff
03Stufe 1: eGK vor Ort und beim Hausbesuch
In Stufe 1 bleibt die eGK der Schlüssel. Neu ist, wie sie gelesen werden darf. Für den PoPP-Nachweis reichen auch nicht zugelassene Standard-Kartenleser, etwa ein USB-Leser am Primärsystem. Ebenso möglich ist die NFC-Schnittstelle eines Dienst-Smartphones, wenn sie Teil des Primärsystems ist.
Für diesen Nachweis brauchen Sie dann weder ein eHealth-Kartenterminal noch einen Konnektor. Das gilt aber nur für die Kommunikation mit der eGK beim PoPP. Für alle anderen Aufgaben bleiben Kartenterminal und Konnektor oder TI-Gateway nötig.
Auf Mobilgeräten sind nur Apps erlaubt, die der Hersteller Ihres Primärsystems bereitstellt oder freigibt. Eine beliebige App aus dem Store genügt also nicht.
Die Entwicklung der Stufe 1 läuft seit dem 1. Dezember 2025. Geplant war der Start für Juli 2026 zusammen mit ZETA, zunächst in einer Modellregion. Eine Meldung zum tatsächlichen Start lag uns zum Stand dieses Artikels nicht vor.
04Stufe 2: Check-in am Smartphone der Versicherten
Stufe 2 ist für die Fernversorgung gedacht und noch geplant. Versicherte sollen ihre eGK an ihr eigenes Smartphone halten und so einchecken. Zusätzlich soll die GesundheitsID als Nachweis dienen, etwa für die Videosprechstunde.
Damit soll der Kontextnachweis ganz ohne Kartenstecken möglich werden. Die gematik nennt dafür ausdrücklich Hausbesuche und die Videosprechstunde.
Die Termine für Stufe 2 weichen in den Quellen voneinander ab. Voraussichtlich kommt sie 2027, laut gematik-Fachportal ab September 2027. Planen Sie mit diesem Termin als geplantem Stand, nicht als fester Zusage.
05Zusammenspiel mit VSDM 2.0 und ZETA
PoPP steht nicht allein. Geplant ist ein neuer Stammdatenabgleich, VSDM 2.0. Die Stammdaten sollen dann online bei der Krankenkasse abgefragt werden, Aktualisierungen auf der eGK entfallen. Nach Berichten der Fachpresse nutzt VSDM 2.0 künftig den PoPP-Nachweis.
ZETA gehört ebenfalls zur TI 2.0. Stufe 1 von PoPP soll zusammen mit ZETA starten. Für ZETA 2.0 und PoPP Stufe 2 nennt die Roadmap der gematik das erste Halbjahr 2027. Beides ist geplant.
06Was sich im mobilen Alltag ändert
Heute brauchen mobile Dienste für den Nachweis vor Ort ein mobiles eHealth-Kartenterminal. Mit Stufe 1 reicht dafür ein Dienst-Smartphone mit NFC oder ein USB-Leser, sofern Ihr Primärsystem das unterstützt. Mit Stufe 2 kommen der Check-in am Smartphone der Versicherten und die GesundheitsID hinzu.
Wie stark Sie davon profitieren, hängt von Ihrer Software ab. Die Regeln gibt die gematik vor, die Umsetzung liegt beim Hersteller Ihres Primärsystems.
- Hausbesuch: Die eGK kann mit Stufe 1 am Dienstgerät gelesen werden, statt am mobilen Kartenterminal.
- Pflegetour: Mitarbeitende brauchen für den Nachweis kein eigenes Terminal mehr, wenn das Dienst-Smartphone freigegeben ist.
- Wochenbett: Hebammen können den Nachweis beim Besuch zu Hause über das Dienstgerät erbringen.
- Videoberatung: Mit Stufe 2 soll der Nachweis über die GesundheitsID oder den Check-in der Versicherten möglich werden.
07Was Einrichtungen jetzt prüfen sollten
Ob PoPP Ihren Alltag erleichtert, entscheidet sich bei Ihrer Software und Ihrer Ausstattung. Klären Sie die folgenden Punkte früh mit Ihrem Softwareanbieter.
SANITA systems will die mobile Versorgung mit PoPP in der eigenen Software PULSAR aufgreifen. PULSAR ist in Entwicklung, Funktionen und Termine stehen noch nicht fest.
- Unterstützt Ihr Primärsystem PoPP, und ab welcher Version?
- Stellt der Hersteller eine eigene oder freigegebene App für Mobilgeräte bereit?
- Haben Ihre Dienstgeräte eine NFC-Schnittstelle, oder planen Sie USB-Leser am Arbeitsplatz?
- Bleiben Kartenterminal und Konnektor oder TI-Gateway für die übrigen Aufgaben im Einsatz?
- Sind SMC-B und eHBA gültig, damit sich Ihre Einrichtung in der TI ausweisen kann?
Quellen
- gematik Fachportal: PoPP (Proof of Patient Presence) (öffnet in neuem Fenster)
- gematik: TI 2.0 (öffnet in neuem Fenster)
- gematik: Grünes Licht für die Spezifikation des PoPP-Dienstes (öffnet in neuem Fenster)
- gematik: PoPP-Dienst startet mit Umsetzungsstufe 1 (öffnet in neuem Fenster)
- gematik Fachportal: Roadmap der TI (öffnet in neuem Fenster)
Angaben ohne Gewähr. Fristen und Beträge ändern sich; maßgeblich sind die verlinkten Stellen.