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Physiotherapie · Ergotherapie · Logopädie · Podologie

TI-Pflicht Heilmittel ab 1. Oktober 2027

Stand: Mit KI erstellt

Heilmittelerbringer müssen ab dem 1. Oktober 2027 an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sein. Hier lesen Sie, was dazugehört, in welcher Reihenfolge Sie vorgehen und was zur elektronischen Verordnung bekannt ist.

01Was ab Oktober 2027 gilt

Nach § 360 Abs. 8 SGB V müssen Heil- und Hilfsmittelerbringer ab dem 1. Oktober 2027 an die TI angeschlossen sein. Das betrifft Praxen für Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Podologie.

In älteren Beiträgen ist teilweise noch von 2026 die Rede. Dieser Termin ist überholt. Maßgeblich ist der 1. Oktober 2027.

02Was Sie für den Anschluss brauchen

Die Ausstattung ist für alle Heilmittelpraxen gleich aufgebaut. Unterschiede gibt es vor allem bei der Zahl der Arbeitsplätze und der eHBA.

Für Heilmittelerbringer gibt das elektronische Gesundheitsberuferegister (eGBR) eHBA und SMC-B heraus. Seit dem 1. Juli 2026 lassen sich nur noch Karten mit ECC-Verschlüsselung nutzen.

  • SMC-B: der Praxisausweis für die TI.
  • eHBA: der persönliche Heilberufsausweis für Therapeutinnen und Therapeuten.
  • Kartenterminal am Empfang oder Behandlungsplatz.
  • TI-Gateway oder Konnektor für die gesicherte Verbindung.
  • KIM-Postfach für den Austausch mit Arztpraxen und Kassen.
  • Praxissoftware, die die TI-Anwendungen unterstützt.

03Rückwärts vom Stichtag planen

Am sinnvollsten planen Sie vom 1. Oktober 2027 aus rückwärts. Wie lange einzelne Schritte dauern, hängt von Ausweisstelle, Anbieter und Ihrer Praxis ab. Feste Zeiten lassen sich nicht seriös nennen, deshalb sollten Sie Puffer einplanen.

Beginnen Sie mit den Ausweisen. Ohne SMC-B lässt sich der Anschluss nicht in Betrieb nehmen. Die Technik kann parallel vorbereitet werden.

  • Zum Stichtag: Anschluss läuft im Alltag, das Team kennt die Abläufe.
  • Davor: Probebetrieb mit KIM und Kartenterminal.
  • Davor: Installation von TI-Gateway oder Konnektor und Kartenterminal.
  • Davor: Anschluss beim Anbieter bestellen, Software auf TI-Fähigkeit prüfen.
  • Am Anfang: eHBA und SMC-B beim eGBR beantragen.

04E-Verordnung: Gesetz und Praxis

Nach geltendem Recht ist die elektronische Verordnung (eVO) für Heilmittel ab dem 1. Januar 2027 vorgesehen. Wann sie technisch im Praxisalltag ankommt, ist offen.

Der Regierungsentwurf des Gesetzes für Daten und digitale Innovation (GeDIG, Drucksache 21/8279) liegt seit Oktober 2026 im Bundestag. Er plant, die eVO für Heilmittel ab 2029 verpflichtend zu machen. Das ist ein Entwurf und noch kein geltendes Recht.

Die Anschlusspflicht ab Oktober 2027 hängt nicht an der eVO. Sie gilt unabhängig davon, wann die Verordnung elektronisch kommt.

05Was der Anschluss im Alltag bringt

Mit KIM können Sie Nachrichten verschlüsselt mit Arztpraxen austauschen, zum Beispiel Rückfragen zur Verordnung oder Therapieberichte. Das klappt nur, wenn die Gegenseite ebenfalls KIM nutzt. Fragen Sie verordnende Praxen deshalb früh nach ihrer KIM-Adresse.

Über den TI-Messenger können sich Gesundheitsberufe kurz abstimmen. Selbstständige melden sich dort mit dem eHBA an, Praxen mit der SMC-B. Der GeDIG-Entwurf sieht außerdem vor, KIM als Standard für alle TI-Teilnehmer festzulegen und das Fax abzulösen. Auch das ist bisher nur geplant.

06TI-Pauschale für Heilmittelpraxen

Die laufenden Kosten erstatten die Krankenkassen über eine monatliche Pauschale nach § 380 Abs. 2 SGB V. Für 2026 sind das 213,75 € plus 7,99 € je Mitarbeitendem mit eHBA. Eine Obergrenze für die Zuschläge nennt die Vereinbarung nicht.

Für 2027 nennt eine vorläufige Übersicht 218,45 € plus 8,16 € je eHBA. Den Antrag stellen Sie im Portal des GKV-Spitzenverbands. Die Auszahlung erfolgt quartalsweise und rückwirkend ab der Installation.

07Nächste Schritte

Prüfen Sie zuerst, ob Ihre Praxissoftware TI-fähig ist und welche Anschlussart sie unterstützt. Beantragen Sie dann eHBA und SMC-B. Alles Weitere baut darauf auf.

SANITA systems begleitet Heilmittelpraxen bei Ausweisen, TI-Anbindung, TI-Gateway über unseren Partner und Antrag auf die TI-Pauschale.

Quellen

Angaben ohne Gewähr. Fristen und Beträge ändern sich; maßgeblich sind die verlinkten Stellen.

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